Unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter werden, den Anforderungen der jeweils zu besetzenden Positionen oder Örtlichkeit entsprechend, sorgfältig ausgewählt. Sie verfügen über die gesetzlich geforderten Qualifikationen sowie zusätzliche Ausbildungen wie z.B.:
- Persönlichkeitsausbildung und Selbstmanagement
- Berufsethik
- Verhalten und Vorgehen im Einsatz sowie Gefahrenlehre
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Rapport und Meldewesen
- Konkordatskunde über Sicherheitsunternehmen
- Juristische Grundlagen Rechtslehre 1: Kantonale Gesetzgebung VS
- Juristische Grundlagen Rechtslehre 2: STGB / OR / SR / WV
- Funk
- Erste Hilfe
- Brandschutz
- Ausbildungen an Hilfsmittel zur Vorbeugung bei körperlicher Gewalt- Zwangsanwendung
- Waffenlose Selbstverteidigung / Selbstschutz / Eigensicherung / Schutz von Drittpersonen
- Nonletale Einsatzmittel wie RSG (Reizstoff-Sprühgeräteausbildung) oder Taser (nur für Behörden)
- Waffenbezogene Ausbildungen
- Waffensachkunde
Der professionelle Auftritt unserer Mitarbeiter, die auch in psychologischer Gesprächstaktik zur Konfliktvermeidung / Deeskalation ausgebildet werden, stellt eine der wichtigsten Komponenten unseres Sicherheitsmanagements dar. Dank intensiver Schulung durch unsere erfahrenen, international anerkannten Instruktoren können unsere Mitarbeiter auch in heiklen Situationen entsprechend reagieren.